FWG Altenstadt
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Geschäftsordnung

Die FWG ist eine kommunalpolitisch unabhängige Wählergruppe. Jeder Bürger der Großgemeinde Altenstadt kann Mitglied der FWG werden, wenn er nicht einer anderen kommunalpolitischen Gruppe angehört, die zur Kommunalwahl eine eigene Liste aufstellt. Die Organe der FWG sind die Mitgliederversammlung, die erweiterte Fraktion und der Vorstand.

Höchstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie ist vom Vorstand jährlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit, in geheimer Wahl, über die Rangfolge der politischen Liste zur Kommunalwahl in Übereinstimmung mit dem hessischen Kommunal- und Parteiengesetz. Die Mitgliederversammlung wählt der Vorstand für zwei Jahre. Außerdem beschließt sie mit 2/3 Mehrheit Änderungen der Geschäftsordnung und bestimmt den Mitgliedsbeitrag.

Die erweiterte Fraktion setzt sich aus den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und dem Vorstand zusammen. Sie übernimmt die kommunalpolitischen, publizistischen, gesellschaftlichen und organisatorischen Aufgaben der FWG. Der Vorstand ist jeweils berechtigt, das entsprechende Kommissionsmitglied zu den einzelnen Punkten hinzuzuziehen

Der Vorstand der FWG wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Pressewart, dem Kassenwart und bis zu drei Beisitzern. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder. In den Vorstand kann jedes Mitglied der FWG gewählt werden.

Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 20,00 € und der Familienbeitrag 25,00 €.
Der Beitrag ist zu zahlen auf das Konto der FWG bei der
Sparkasse Oberhessen – Kto.Nr. 140000124 IBAN - DE08518500790140000124 .

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